Bookmarklets zum Nachschlagen bei Linguee und im OALD

Jochen Lüders arbeitet viel mit E-Mail-Hausaufgaben und schickt seinen Schülern unter anderem HTML-Dateien mit Englisch-Texten, bei denen ein Doppelklick auf ein Wort genügt, um das Wort im ausgewählten Online-Wörterbuch nachzuschlagen.

Bei einem kurzen Austausch über eine solche Datei kam die Idee auf, dass man das auch mit Bookmarklets machen könnte. so könnte man die Texte direkt online lesen und man müsste sie als Lehrer nicht zuerst umständlich in eine HTML-Datei einfügen.

Jochen benutzt aktuell drei Wörterbücher in den Lese-Texten:

Für Term.ly gibt es bereits ein Bookmarklet – das war also leicht.

Für die anderen beiden scheint es keines zu geben. Es müsste allerdings nur den ausgewählten Text nehmen und ihn an eine URL übergeben. Das macht ja schon das Term.ly Bookmarklet – nur die URL wäre eine andere.

Bookmarklets für OALD und Linguee

Ich habe daher das Bookmarklet von Term.ly angepasst, so dass es die Auswahl an das OALD oder an Linguee weiterreicht. Das Ergebnis kann man sich hier kopieren bzw. in die Bookmark-Leiste ziehen:

Einschränkende Hinweise und Urheberrecht

  • Ich beherrsche praktisch kein Javascript, sondern habe das Term.ly Bookmarklet lediglich soweit angepasst, dass es eine andere URL als die von Term.ly verwendet. Falls der Code problematisch ist oder man ihn verbessern kann, bitte ich um Hinweise.
  • Bei Linguee funktioniert das Nachschlagen nur Englisch → Deutsch. Deutsch → Englisch funktioniert nur, wenn das deutsche Wort keine Umlaute oder sonstigen »Sonderzeichen« enthält, weil das Bookmarklet nicht den korrekten Zeichensatz dafür verwendet. Wenn das jemand besser programmieren kann, bitte ich ebenfalls um Hinweise.
  • Ich habe bei Term.ly nachgefragt, ob ich das Bookmarklet angepasst verwenden darf, allerdings nach Tagen noch keine Antwort erhalten. Andererseits kann man auch die Position vertreten, dass die – nach meinem Eindruck – simple Funktion eines Bookmarklets nicht die Schöpfungshöhe einer Software erreicht, die urheberrechtlich geschützt wäre. Wenn ich mich da täusche, bitte ich ebenfalls um Hinweise.

 

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