Update zum Schultrojaner

KMK und Schulbuchverlage hatten im Dezember ein Gespräch, in dem es unter anderem um den so genannten Schultrojaner ging.

Die in § 6 Absatz 4 des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ wird nach Einschätzung der Vertragspartner bis auf Weiteres, jedenfalls nicht im Jahr 2012, zum Einsatz kommen. Die Vertragspartner verabredeten, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass das geistige Eigentum zu schützen sei und die Rechte der Verlage und Autoren, vor allem auch der beteiligten Lehrkräfte, gewahrt werden müssen. Die Lehrerverbände werden weiter in die Gespräche einbezogen.

kmk.org

Das ist ja immerhin etwas. Woher plötzlich das Bewusstsein um und die Betonung auf die Rechte »vor allem auch der beteiligten Lehrkräfte« kommt, ist mir nicht ganz klar. Diese Rechte waren bisher ja nicht im Fokus der Bemühungen.

Dass geistiges Eigentum zu schützen ist, halte ich für selbstverständlich. Es ging bei der Gegenwehr gegen die Scansoftware meines Erachtens in den meisten Fällen um das Wie und nicht um das Ob.

 

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