Zoom Videokonferenzen für Schulen – Anleitung und erste Erfahrungen

Wir führen schulweit aufgrund der Corona-bedingten Schulschließung seit einigen Tagen tägliche Videokonferenzen mit Zoom.us durch. In diesem Beitrag berichte ich von ersten Erfahrungen und zeige, wie man einen kostenlosen Zoom-Account für ein ganzes Kollegium einrichten kann.

Erste Eindrücke nach ca. 10 Videokonferenzen im Kollegium und mit Klassen

Als am 13.03.2020 klar war, dass die Schulen für die nächsten Wochen schließen müssen, war eine unserer Überlegungen an meiner Schule (Kreisgymnasium Neuenburg), dass wir die Schüler/innen möglichst nicht nur mit Aufgaben versorgen möchten, sondern dass wir versuchen möchten, die Schul- und Klassengemeinschaft soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Schüler/innen sollten sich möglichst weiterhin im sozialen Gefüge ihrer Mitschüler/innen regelmäßig sehen und auch die Möglichkeit haben, mit ihren Lehrer/innen zu sprechen anstatt nur zu schreiben. Außerdem wollten wir ihnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen zu Aufgaben oder auch zu den Ereignissen, die um sie herum passieren. Somit kamen wir zu einem Konzept, bei dem wir unter anderem einen neuen reduzierten Stundenplan erstellten, in dem jede Lerngruppe täglich zu zwei festen Zeiten eine ca. 30-minütige Videokonferenz mit ihren Lehrer/innen hat.

Nun haben wir schon mehrere Lehrer-Konferenzen mit bis zu vierzig Kolleg/innen mit Zoom durchgeführt und ich habe schon einige Sessions mit meinen Klassen gehabt. Die Erfahrungen damit sind erstaunlich positiv.

Technisch liefen die Konferenzen mit dem Kollegium sehr strukturiert ab. Zoom bietet die Möglichkeit, elektronisch die Hand zu heben oder mit Ja und Nein zu stimmen. Außerdem kann der Moderator („Host“) alle zentral stumm schalten, so dass auch bei Hintergrundgeräuschen alles gut verständlich ist. Die Übertragung von Bild und Ton von vierzig Leuten gleichzeitig war für das System kein Problem, die App reguliert je nach Gerät, auf dem es läuft, wie viele Videobilder gleichzeitig zu sehen sein können, um die Rechenkapazitäten nicht zu überfordern.

Kommunikativ ist es natürlich ein völlig anderes Erlebnis, wenn alle vor ihren Geräten sitzen anstatt zusammen in einem Raum. Andererseits gibt es aktuell natürlich auch ein willkommenes Gemeinschaftsgefühl im Gegensatz zur rein schriftlichen Kommunikation. Die Stimmung ist informeller, weil ja alle in häuslicher Umgebung sind und teilweise auch Kinder betreuen müssen, die hin und wieder mal ins Bild kommen etc. In unserem Kollegium ist das menschliche Miteinander so, dass das kein Problem darstellt und im Gegenteil eher eine schöne Entwicklung ist (wobei das natürlich mein subjektiver Eindruck ist, es mag auch andere Meinungen geben).

Auch die Videokonferenz mit den Klassen habe ich als schöne Zusammenkünfte in dieser ungewöhnlichen Corona-Situation erlebt. Ich hatte den Eindruck, dass viele Schüler/innen sich freuen, ihre Mitschüler/innen auf diesem Wege zu treffen, auch wenn einige klar zum Ausdruck brachten, dass es sich schon sehr ungewohnt anfühlt und sie sich mit der Corona-Krisensituation ingesamt unwohl fühlen.

Zu Beginn jeder Sitzung habe ich abgefragt, wie sich die Schüler/innen fühlen, und wir haben evtl. Sorgen und Probleme (technische und menschliche) besprochen. Danach konnten wir in unterschiedlichem Umfang inhaltlich arbeiten: Mit den Abiturienten haben wir intensiv an den Sachthemen gearbeitet, Schüler/innen haben ihre in den letzten Stunden erarbeiteten Ergebnisse per Bildschirmfreigabe präsentiert, in der Gruppe haben wir sie diskutiert. Die Beschränkung auf vierzig Minuten in unserem kostenlosen Plan war hier tatsächlich ärgerlich, weil die Schüler/innen auf jeden Fall weitermachen wollten. Wir haben die am Minutenlimit abgebrochene Sitzung dann einfach nach einer Minute wieder aufgenommen und noch einmal vierzig Minuten gearbeitet.

Mit den Fünftklässlern haben wir zunächst die Benutzung von Zoom noch einmal geübt (die Klassenlehrer/innen hatten das am „Videokonferenz-Testtag“ schon einmal gemacht). Auch bei den „Kleinen“ gab es nur wenige technische Probleme. Falls doch, haben wir eine zentrale Support-Mailadresse eingerichtet, unter der sieben Kolleg/innen mit Erfahrungen auf unterschiedlichen Geräten (Windows, Mac, Android, iOS) reagieren und ggf. zu Hause anrufen, um zu helfen. So hatten wir am zweiten Tage der Videokonferenzen von ca. 450 Schüler/innen maximal 5 – 10, bei denen es technisch noch nicht verlässlich funktioniert.

Auch bei den jüngeren Schülern war die Stimmung freudig und schon bald erstaunlich „normal“. Sie haben elektronisch die Hand gehoben, diszipliniert zugehört während jemand sprach und insgesamt gut mitgemacht. Natürlich kommt es vor, dass bei jemandem der Ton für einige Sekunden schlecht übertragen wird oder mal jemand versehentlich spricht, ohne sein Mikro zu aktivieren. Und natürlich machen manche Quatsch. Auch kommt bei einer Videokonferenz natürlich bei Weitem nicht so viel Zwischenmenschliches rüber wie in einem Klassenzimmer. Man kommt sicher nicht auf die Idee, das künftig immer so zu machen. Aber wie gesagt: Wenn die Alternative ist, dass man sich gar nicht sieht und den Schüler/innen überhaupt nicht helfen kann, dann sind die Videokonferenzen ein großer Zugewinn.

Sollte die soziale Isolation in den kommenden Wochen noch stärker werden oder länger andauern, könnten diese Zusammenkünfte sogar noch an Bedeutung gewinnen. Schon jetzt gibt es kreative Ideen aus der Schulgemeinschaft wie z.B. eine morgendliche Videokonferenz-Yoga-Session, an der Schüler/innen und Lehrer/innen teilnehmen oder – aus der SMV vorgeschlagen – ein von älteren Schüler/innen beaufsichtigter „Videokonferenz-Pausenraum“, wo die Schüler/innen sich zwischen den Unterrichtsblöcken zwanglos treffen und austauschen können.

Technische Umsetzung: Einrichtung von Zoom-Videokonferenzen für die ganze Schule

Um Zoom-Videokonferenzen mit der ganzen Schule zu nutzen braucht man:

  • Accounts für alle Kolleg/innen
  • keine Accounts für Schüler/innen
  • die Angabe einer Zahlungsmöglichkeit, aber keinen Bezahltarif. Im kostenlosen Tarif gibt es offiziell eine Beschränkung auf 100 Teilnehmer/innen und vierzig Minuten pro Meeting. Letzteres kann man seit einigen Tagen als Schule per Antrag aufheben lassen, was bei uns aber noch nicht durch ist.
    [Update 27.03.2020]: Inzwischen habe ich herausgefunden, dass die Domain der Mail-Adresse, mit der man sich als Admin registriert, identisch sein sollte mit der Domain der Schulwebsite. Also z.B.
    E-Mail-Adresse: lehrer.laempel@schule-abc.de
    Website: https://www.schule-abc.de
  1. Man legt einen normalen, kostenlosen Zoom-Account an.
  2. Unter dem Menüeintrag „Admin“ wählt man „Benutzer“. Nun wird man zunächst aufgefordert, eine Zahlmöglichkeit zu hinterlegen (Kreditkarte oder PayPal). Man muss hier nur eine Zahlungsmöglichkeit angeben, aber noch nichts bezahlen.
  3. Anschließend kann man Benutzer z.B. durch den Import einer CSV-Datei oder durch Einfügen einer kopierten Liste zu einem Zoom-Account einladen. Wir haben die Kolleg/innen durch Import der Dienstmailadressen importiert, dann erhält jede Person eine Einladung und schließt mit ein paar Klicks das Erstellen des Accounts ab.
  4. Der Tarif kann weiter kostenlos bleiben und trotzdem die Benutzer der ganzen Schule verwalten.

Anschließend hat man als Admin eine Liste aller Kolleg/innen einschließlich der URLs zu deren persönlichen Meeting-Räumen. Diese nutzen wir als Klassenzimmer, die Schüler/innen sehen in der Unterrichtsplattform eine Liste aller Lehrer-Räume und begeben sich vor Beginn einer „Stunde“ in diesen Raum.

Diese persönlichen Meeting-Räume der Kolleg/innen bestehen lediglich aus einer URL, die man findet indem man jeweils auf das Profil eines Nutzers klickt. In der Benutzerliste (1) den Benutzernamen klicken, dann ist man im Profil (2). Dort findet man die „Persönliche Meeting ID“ und die passende URL dazu (3). Außerdem sollte man als Admin zentral für alle einstellen, dass diese ID beim Starten eines spontanen Meetings (mit dem orangenen „Meeting starten“ Button) verwendet wird (4). So finden diese Meetings immer in diesem persönlichen Raum statt (siehe Screenshot unten).

Die zentrale Verwaltung hat den Vorteil, dass man als Admin ein Einstellungen für alle Accounts zentral vornehmen kann. So haben wir z.B. die Räume der Kolleg/innen so eingestellt, dass Schüler/innen (die ja keine Accounts haben und damit Gäste sind) sie nur betreten können, wenn der „Host“ (so nennt Zoom Inhaber eines Raums) anwesend ist. Viele andere nützliche Einstellungen lassen sich so zentral für alle vorgeben.

Geräte für Schüler/innen

Wenn Schüler/innen zu Hause keine Geräte haben, die sie für Videokonferenz nutzen können, können sie für die Zeit der Schulschließung bei uns Schullaptops ausleihen. Das haben ca. fünfzehn Familien genutzt.

Datenschutz

Natürlich muss man sich fragen, ob ein Tool wie Zoom bezüglich des Datenschutzes vertretbar ist. Zoom ist eine US-Firma, die allerdings die Möglichkeit bietet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen (Wie geht das?) und die Privacy-Shield zertifiziert ist. Ich lese u.a. regelmäßig den Newsletter des Datenschutz-Anwalts Stephan Hansen-Oest, der selbst für seine Schulungen Zoom einsetzt und der in der Ausgabe des Newsletters vom 19.03.2020 die Auffassung vertritt, dass man Zoom datenschutzkonform einsetzen kann (wobei er nicht explizit auf die Situation in Schulen eingeht). [Update 25.03.2020]: Inzwischen hat RA Hansen-Oest einen eigenen Beitrag zum Thema Videokonferenzen mit Zoom verfasst: Hilfe…ist „zoom“ etwa eine Datenschleuder?

In unserer Situation haben wir das Für und Wider abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen der Videokonferenzen und der menschliche Zusammenhalt, der damit erhalten werden kann, die Nutzung wert sind.

Technischer Support und Anleitungen

Für Kolleg/innen und Schüler/innen haben wir Anleitungen zur Benutzung erstellt, die ich allerdings hier nicht teilen kann, weil sie auf die konkrete technische Situation unserer Schule zugeschnitten sind und außerdem tw. persönliche Daten enthalten.

Andere Kolleg/innen haben aber schon Anleitungen erstellt und online geteilt:


Der YouTube Server wird erst kontaktiert, wenn Du das Video abspielst. Vorher werden keine Daten an YouTube übertragen. Für das Abspielen gelten die Datenschutzbestimmungen von Google.

Einrichten des Videokonferenzprogramms ZOOM (PDF) von S. Schaacke, veröffentlicht bei Nina Toller.

Und hier eine Videoanleitung vom Kanal iPad in der Schule.


Der YouTube Server wird erst kontaktiert, wenn Du das Video abspielst. Vorher werden keine Daten an YouTube übertragen. Für das Abspielen gelten die Datenschutzbestimmungen von Google.

Fazit

Ich habe den Eindruck, dass sich die Videokonferenzen für meine Schule schon nach wenigen Tagen als sehr gewinnbringend und förderlich für die schulische Gemeinschaft in der Corona-Isolation auswirken.

Vielleicht hilft meine Darstellung ja anderen Schulen bei der Entscheidungsfindung, ob sie das auch einsetzen möchten.

51 Gedanken zu „Zoom Videokonferenzen für Schulen – Anleitung und erste Erfahrungen“

  1. Lieber Herr Kalt,

    in den Zoom Nutzungsbedingungen sind Minderjährige von der nutzung ausgeschlossen. Gibt es hier eine Sonderregelung für Ihre Schule?

    MfG, F. Neudecker

    1. Nein, es gibt aber die Aussage meiner Kultusministerin (die ich gerade nicht online finde), dass aktuell verschiedene Dienste genutzt werden können, die normalerweise nicht als datenschutzkonform angesehen werden (sie nennt u.a. Office 365).

      Datenschutz ist immer eine Abwägung von Interessen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich ausfallen.

      1. das hat jetzt aber gar nichts mit den Nutzungsbedingungen des Anbieters zu tun…
        Im Übrigen ist Datenschutz keine Abwägung von Interessen, sondern ein verbrieftes Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Dieses kann nicht ignoriert werden.

        1. In diesem Recht gibt es jede Menge Stellen, in denen die Abwägung von verschiedenen Interessen stattfindet, z.B. in DS-GVO Art. 6 (1) f).
          Und zu der Frage mit den Nutzungsbedingungen hatte ich bereits geantwortet.

          1. Hallo nochmal,
            die Abwägung der Interessen im Sinne unserer (juristisch unmündigen und uns anvertrauten) Schüler ist eindeutig. Programme und Anbieter, die vorhandene Daten aus insbesondere wirtschaftlichen Gründen weitergeben, können und dürfen von uns nicht legal genutzt werden. Auch der Datenschutz ist übrigens durch Corona nicht aufgehoben! (Das Kultusministerium kann sich sowieso nicht einfach mal so über Parlamentsbeschlüsse hinwegsetzen…).
            Ich habe eine eindeutige Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz, die Zoom zur Verwendung im schulischen Kontext ausschließt! Ich sende sie Ihnen zu…

            Interessant ist auch, dass Zoom immer weiter durch unsaubere Programmierung bzw. zweifelhafter Geschäftspraktiken auffällt:

            https://www.mimikama.at/allgemein/zoom-bombing-dialer-findet-100-meetings-pro-stunde/

            MfG
            L. Bauer

          2. Hallo Herr Bauer, danke für den Hinweis – Zoom hat in den letzten Tagen mehrere Änderungen vorgenommen, das im verlinkten Beitrag angesprochene Zoombombing ist schon fast eine Woche lang nicht mehr möglich, es wurde auch eine separate Datenschutzerklärung für Schulen erstellt, in der die Weitergabe von Daten ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich bin dennoch gespannt auf das Schreiben des Datenschutzbeauftragten. Ob es allerdings den aktuellen Verhältnissen entspricht, kann ich nicht sagen.

  2. Ich sehe das gar nicht als Frage des Datenschutzes, sondern als Vertragsbestandteil zwischen der Schule und Zoom. Da haben Sie also keine weiteren Vereinbarungen?

    1. Ich nehme an, Sie meinen die Ziffer 4 in den AGB. Ich lese das nicht als Ausschluss von Minderjährigen generell, sondern für die Registrierung eines Accounts. Unsere Schüler/innen haben und brauchen keine Accounts.

      Die Interpretation, dass Minderjährige Zoom überhaupt nicht nutzen dürfen, passt auch nicht zu der Tatsache, dass Zoom gerade in vielen Ländern mit geschlossenen Schulen das 40 min Limit von Schulaccounts aufhebt und somit ja ausdrücklich davon ausgeht, dass Schüler/innen den Dienst nutzen.

  3. Hallo,

    Vielen Dank für den Artikel. Haben Sie als Schule mit Zoom einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen?

    viele Grüße

  4. Hallo,
    welches Lizenzmodell hast Du abgeschlossen? Ich habe 4 Klassen a 30 Schüler, die ich bespaßen will. Über die Schulleitung bekomme ich das nicht hin, d.h. ich muss privat einsteigen.

    1. Zitat aus dem Artikel:

      die Angabe einer Zahlungsmöglichkeit, aber keinen Bezahltarif. Im kostenlosen Tarif gibt es offiziell eine Beschränkung auf 100 Teilnehmer/innen und vierzig Minuten pro Meeting. Letzteres kann man seit einigen Tagen als Schule per Antrag aufheben lassen, was bei uns aber noch nicht durch ist.

      Sprich: Der kostenlose Basistarif.

      1. O.K., danke. Damit ich 2 Klassen a 30 Schüler länger als 40 Minuten unterhalten kann, bevor meine Schulleitung irgendein Schreiben in Bewegung setzt, leiste ich mir mal die 15 € monatlich bei monatlicher Kündigungsmöglichkeit…

  5. Hallo Herr Kalt,

    vielen Dank erst Mal für Ihre Einführung in Zoom. Folgende Frage hätte ich:

    Sie sprechen von Meeting-Räumen als „Klassenräume“. Damit sind doch die Online-Sitzungen gemeint, zu denen man die Schüler einlädt, oder?

    Was hat es dann mit den „Zoom-Räumen“ auf sich, die man unter „Raumverwaltung“ findet? Wäre es nicht sinnvoller, solche Räume zu haben, die man Klassen oder Kursen fest zuordnen kann? Allerdings habe ich gesehen, dass diese zeitlich begrenzt sind.

    Beste Grüße

    Hans-Juergen Merkel

    1. Damit sind doch die Online-Sitzungen gemeint, zu denen man die Schüler einlädt, oder?

      Ja, das sind bei uns die persönlichen Meeting-Räume jeder Lehrkraft.

      Was hat es dann mit den „Zoom-Räumen“ auf sich, die man unter „Raumverwaltung“ findet? Wäre es nicht sinnvoller, solche Räume zu haben, die man Klassen oder Kursen fest zuordnen kann?

      Wenn ich das richtig verstehe, gehören diese Räume zu einem anderen Produkt der Firma Zoom: Zoom Rooms, das ist wohl etwas ganz anderes, nämlich ein Videokonferenz-System, das man fest in einem physischen Raum installiert, so dass Menschen per Videokonferenz zu einem real stattfindenden Meeting zugeschaltet werden können. Das ist also nicht das, was aktuell gerade passt.

      Allerdings habe ich gesehen, dass diese zeitlich begrenzt sind.

      Wie im Artikel geschrieben, kann man als Schule beantragen, das Limit kostenlos aufgehoben zu bekommen (Link dazu auch im Artikel).

  6. Hallo Herr Kalt, kann es sein, dass die 40-Minuten-Beschränkung aufgehoben wurde? Ich habe heute testweise eine Sitzung in meinem Heimnetzwerk gestartet und dabei festgestellt, dass die Sitzung jetzt bereits seit fast zwei Stunden ununterbrochen offen ist.

      1. Das kann ich nicht sagen – vor einigen Wochen musste man sich als Bildungseinrichtung registrieren und dann einen Antrag stellen, um das Limit von 40 min loszuwerden. Möglich, dass das inzwischen generell aufgehoben wurde. Die Sache mit den 2 – 3 Personen galt meines Wissens schon immer (das heißt: Kleine Meetings konnten schon immer länger sein). Fragen Sie doch am besten beim Support nach.

  7. Support-Auskunft:

    Kostenlose Lizenz (Basic)
    Meeting-Zeitüberschreitung bei 40 Minuten
    1 Host, 2 oder mehr Teilnehmer
    0 Host, 3 oder mehr Teilnehmer (Beitritt vor Host)

  8. Hallo Herr Kalt, wir würden Zoom auch gerne bei uns einsetzen, jetzt stellt sich bei uns allerdings die Frage, was wir bei Zahlungsmethode angeben, damit wir all unsere Dozenten hinzufügen können. Haben Sie da eine Kreditkarte der Schule angegeben? Wir haben so eine noch nicht und müssten die dann beantragen, oder gibt es die Möglichkeit eines „inaktiven“ PayPal-Accounts? Private Kreditkarten wollen wir jetzt nicht unbedingt einsetzen … Danke! Auch für den lehrreichen Bericht!

    1. Wir haben einen privaten PayPal Acccount angegeben. Er wird im Basic-Tarif nicht belastet. Denkbar wäre evtl. auch, einen PayPal Account für die Hochschule anzulegen (falls das geht) und dort ein Hochschul-Konto als Zahlungmethode zu hinterlegen. Wie gesagt: Wenn man im Basic-Tarif bleibt, wird das Konto nicht belastet.

  9. Ich bin für unser Studienseminar den beschriebenen Weg (Danke !) gegangen, nach etwa 12 Stunden kam die Bestätigung und ich konnte eine csv-Datei hochladen. Die Teilnehmer haben aber leider nur einen Basic-Zugang, die Beschränkung auf 40 min ist also nicht aufgehoben.

    Eine Supportanfrage lief ins Leere: Wegen des hohen Aufkommens würden Sie keinen Support für Basic-Zugänge leisten. Ich habe noch einmal von meinem privaten, bezahlten Zugang aus angefragt.

    Wie haben Sie es geschafft, die Beschränkung auf 40 min abzustellen?

    1. Ich habe festgestellt, dass die Domain der Mailadressen genau mit der registrierten Domain übereinstimmen muss, die im Antrag auf Aufebung des Limits angegeben wurde.

      Wenn Sie also dort https://seminar-xy.de registriert haben, sind nur Benutzer vom Limit befreit, deren eingetragene Mailadresse z.B. benutzer@seminar-xy.de lautet.

      Bei uns haben die Mailadressen eigentlich eine andere Domain als die Website, daher hat es zunächst auch nicht geklappt. Ich habe dann für die Kolleg/innen, die es wünschten, neue Weiterleitungsadressen mit der Schuldomain angelegt – sobald die im Profil eingetragen sind, ist das Limit weg.

      Könnte das bei Ihnen auch der Grund sein?

      1. Hallo Herr Kalt,
        vielen Dank für diese hilfreiche Seite!
        Ich verzweifele gerade an der Aufhebung des Limits für „meine“ Schule, auf drei Anträge folgte keine Reaktion, und nur bei Ihne finde ich den Hinweis auf „gleiche Domain bei Emailadresse der Kollegen und Schulhomepage“ – dies ist bei uns nicht gegeben, da gibts auch keine Chance, das zu ändern ;-). Mag das Problem schon daran liegen und haben Sie eine Idee, was man tun kann?
        Der sogenannte „Support“ durch Bolt ist in keinster Weise zu gebrauchen… Leider.
        Viele Grüße
        Jonas Buhlmann

        1. Hallo Herr Buhlmann,

          ich habe zunächst eine Maildresse mit der „korrekten“ Domain für den Admin in Zoom angelegt, so kann man testen, ob das überhaupt mit längeren Meetings funktioniert (Zum Testen müssen es Meetings mit mind. 3 Personen sein, 2er-Meetings haben kein Limit). Dazu bräuchten Sie aber halt Zugriff auf diese Domain und zumindest die Möglichkeit, eine Weiterleitung einzurichten.

          Außerdem habe ich schon gehört, dass der Support per Chat besser zu erreichen sei als per Mail.

          Viel Erfolg!

          Freundliche Grüße,
          Andreas Kalt

  10. Hallo Herr Kalt,

    schon seit dem 22.4.2020 geistert ein Artikel Ihres Landesbeauftragten für den Datenschutz durch’s Netz, wo dieser für Baden-Württemberg Zoom an Schulen verboten hat. Wie gehen Sie mit diesem Verbot um?

    1. Wir suchen nach Alternativen.

      Wobei der Artikel meines Erachtens kein Verbot ist – ich denke nicht, dass eine Pressmeldung des LfDI eine offizielle Weisung ist. Bei heise steht dazu:

      Noch haben die Datenschutzbehörden der Länder keine Untersagungen und Verwarnungen ausgesprochen, sie beobachten jedoch die Entwicklung sehr aufmerksam.

      Es ist dort von einem internen Gutachten die Rede, das jedoch andere Informationen enthält, als in den Datenschutzerklärungen von Zoom zu lesen ist.

      Außerdem sind die Äußerungen in dem Artikel des LdFI leider – wie viele andere in den letzten Wochen bezüglich Zoom – sehr undifferenziert und beruhen meines Erachtens auf veralteten Informationen:

      Zoom hat in den letzten Wochen zahlreiche Updates mit erheblichen Verbesserungen der Sicherheit geliefert und postet jede Woche eine Meldung dazu – hat das der Landesdatenschutzbeauftragte wahrgenommen? Die CVE Datenbank listet für Zoom ca. 60 Schwachstellen, für MS Word über 300 – warum wird vor Zoom gewarnt, vor Word nicht?

      Es werden vom LfDI Tracker auf der Zoom Website moniert, die allerdings nur auf der Marketingwebsite zu finden sind, nicht auf internen Seiten, die man als Meeting-Teilnehmer benutzt – wurde diese Differenzierung beachtet? (Im Übrigen sind es auf der Marketingseite wesentlich weniger Tracker als z.B. bei großen deutschen Nachrichtenseiten vorhanden sind – warnt man auch vor dem Besuch von SPIEGEL.de und faz.net?)

      Der „Fall Freiburg“ wird in der Meldung ebenfalls angesprochen und muss jetzt allgemein für Vieles herhalten – dabei habe ich noch nirgends die wirklich relevanten Fragen gesehen – weder, dass sie überhaupt gestellt wurden noch Antworten darauf:

      1. Wer hat die Pornobilder gepostet: Schüler oder Externe?

      2. Falls Externe: Sind sie durch Weitergabe der Zugangsdaten durch Schüler/innen in den Raum gekommen oder konnten sie sich eigenmächtig Zugang verschaffen?

      3. Falls eigenmächtig: durch Ausnutzen einer Schwachstelle der Software oder durch Zoombombing?

      Gegen Zoom wäre das alles nur dann ein Argument, wenn im Punkt 3 eine Schwachstelle der Software genutzt worden wäre.

      Das Zoombombing ist aktuell praktisch ausgeschlossen, denn Zoom hat allen Accounts den Passwortschutz von Meetings eingeschaltet und bei Bildungsaccounts auch das Ausschalten gesperrt. Man müsste also wissen, ob in Freiburg

      (a) das Meeting passwortgeschützt war,

      (b) die Meeting ID veröffentlicht wurde (durch die Lehrerin oder ihre Schüler)

      (c) ob der Warteraum aktiviert war und – falls ja – warum jemanden mit unbekanntem Namen eingelassen wurde

      (d) der Chat deaktiviert war (außerhalb des Chats kann ich mir kaum vorstellen, wie der Raum – wie in der SWR Meldung – mit Pornobildern „geflutet“ hätte werden können. Wenn jemand den Raum betritt, bekommt man das mit (u.a. durch einen Ton) – wenn ich den nicht kenne, schmeiß ich ihn sofort raus.

      Daher ist meines Erachtens völlig unklar, ob der „Fall Freiburg“ überhaupt ein Datenschutzproblem war oder ein Problem fehlender Sicherheit bzw. ob schlampige Einstellungen seitens der Benutzerin das Problem waren oder tatsächlich die Software Zoom.

      Das alles nur als Hintergrund, warum ich denke, dass die Einschätzung des LdDI bisher nicht befriedigend ist – bevor ein offizielles Verbot ausgesprochen wird, würde ich mir wünschen, dass diese Punkte klarer dargestellt werden.

  11. Hallo Herr Kalt,
    es ist mir vollkommen schleierhaft, warum Sie immer noch die Zoom-App hier bewerben. Und auch tatsächlich im Schulkontext nutzen.
    Natürlich muss Zoom bei seinen Datenschutzbedingungen nachbessern. Schließlich vergeht kaum ein Tag, bei dem nicht ein weiteres zweifelhaftes Geschäftsgebahren bzw. ein weiteres Daten-Leck auftaucht. Und die Datenschützer und auch IT-FAchleute, die immer wieder Zoom kritisieren, sind ja nicht auf den Kopf gefallen.
    „Jetzt langsam reagieren die Entwickler und haben angekündigt sich 90 Tage Zeit nehmen zu wollen, um verschiedene Kritikpunkte zu fixen. Die Art der Versäumnisse lässt in vielen Teilen aber auf Absicht schließen, Stichwort Datenschutz und Datenweiterleitung an Facebook. Zoom sollte daher derzeit umgangen werden, wer dabei bleibt zahlt die Nutzung durch nicht nur durch umfassende Datenweitergaben sondern auch mit potentiellen Gefahren des Logindiebstahls und der Webcam-Remote-Steuerung durch Dritte.“
    https://www.notebookcheck.com/Von-eingeschleusten-Apps-und-laufenden-Klagen-Warum-Sie-die-Chat-App-Zoom-auch-sonst-nicht-nutzen-sollten.459759.0.html

    Sie werden jetzt vermutlich sagen, der Artikel ist ja schon einen Monat alt, und Zoom bessert sich ja… aber der wichtige Teil lautet „Die Art der Versäumnisse lässt in vielen Teilen aber auf Absicht schließen“. Und aktuell warnen zumindest die meisten Fachleute, die ein Interesse an Datenschutz haben, vor der App. Dazu zähle ich auch nicht den von ihnen angeführten Rechtsanwalt, der sogar die Nutzungsordnung beschönigt.
    „Fast noch krasser ist die Datensammel-Wut der App. Wer sich ernsthaft die Mühe macht die Datenschutzerklärung zu lesen, wird versucht sein, selbst Facebook den Datensündenerlass zu gewähren.“ (Artikel siehe oben)

    Das im Schulkontext Zoom nicht genutzt werden darf, ist ebenfalls Fakt. Zumindest in BaWü.
    „Der Landesdatenschutzbeauftrage von Baden-Württemberg, Stefan Brink (54), warnt laut dem „SWR“ vor schweren Sicherheitslücken und forderte Schulen dazu auf, auf eine Nutzung von „Zoom“ zu verzichten. Man behalte sich vor, in Stichproben den derzeitigen Ablauf des Unterrichts zu kontrollieren. Sollte das Tool dennoch genutzt werden, könnten demnach auch Untersagungen oder rechtliche Verwarnungen erteilt werden.“
    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/brink-warnt-vor-zoom-100.html

    „Brink hält damit eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht für nicht möglich. In einem internen Gutachten wiesen Datenschutz-Juristen einer anderen Behörde darauf hin, dass sich der Dienst nach einer Account-Kündigung vorbehält, nicht alle Daten zu löschen.“
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schulsoftware-Threema-ja-Zoom-und-Microsoft-Office-365-eher-nicht-4711961.html

    Das größte Problem ist aber, dass es ja Alternativen gibt, die Datenschutzrechtlich unbedenklich und sogar kostenlos sind! Zoom ist und bleibt ein rein marktwirtschaftlich orientiertes, US-amerikanisches Unternehmen, dass alles andere als das Gemeinwohl im Sinne hat und wir haben die Verantwortung des Datenschutzes für unsere Schüler. Im schulischen Kontext sollte BigBlueButton unterstützt werden, dass sich genau an unseren Bedürfnissen orientiert und in Moodle integriert ist. Es wird indirekt vom Kultusministerium auf den eigenen Landesfortbildungsservern betrieben. Wir nutzen es vollkommen problemlos.
    Aber auch Jitsi und andere Tools entsprechen unseren Anforderungen.

    1. 1. Ich bewerbe Zoom nicht, wir führen hier eine Diskussion und ich poste Argumente. Der Artikel wird nicht nur von Schulen in BW, sondern auch anderswo und auch von anderen Organisationen genutzt, für die oft andere Regeln gelten. Daher bleibt er auch online. Schon allein die Diskussion der Argumente hier im Kommentarbereich ist ebenfalls eine Quelle für Informationen.

      2. Auf den Artikel von heise, den sie zitieren, bin ich in einer anderen Antwort hier eingegangen.

      3. Dass der Artikel einen Monat alt ist, ist aus meiner Sicht tatsächlich relevant, denn in diesem Monat hat sich einiges grundlegende geändert.

      4. Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und finde dort z.B. die hier hervorgehobenen Angaben.

      5. Ich lese schon auch, was Experten schreiben – und finde zahlreiche, die meine Ansicht bezüglich Zoom teilen, u.a. ein Datenschutzanwalt, den ich seit Jahren als sehr kompetent erlebt habe (im Text verlinkt) oder auch die Ev. Kirche des Rheinlands, deren IT-Experten ebenfalls keine Bedenken haben und Zoom einsetzen (interne Information).

      6. Wie gesagt schauen wir uns auch aktiv nach Alternativen um und prüfen natürlich auch Jitsi und BBB – beides muss halt performant genug sein, unseren Stundenplan mit täglich ca. 300 gleichzeitigen Nutzern und Sessions mit ca. 15 – 20 Teilnehmer/innen zu unterstützen. Bisher ist das allerdings nicht gegeben. Oder kennen Sie jemanden, der einen solchen Jitsi-Server betreibt, den man als Schule bezahlen kann? Und BBB ist aktuell auf Antrag, wenn ich es richtig sehe – man kommt nicht ohne weiteres „rein“. Sobald ernsthafte Alternativen nutzbar sind, ziehen wir die natürlich in Betracht.

    2. Noch eine Ergänzung, auch wenn ich ja – wie oben geschrieben – offen sowohl für BBB als auch für Jitsi bin:

      Zu BigBlueButton: Das ist – soweit ich das mitbekomme – eine Webinarlösung, bei der möglichst keine Rückvideobilder der Schüler/innen übertragen werden sollen, weil die Landesserver sonst zu viel Last bekommen. Ein Webinar mag der Vermittlung von Inhalten noch halbwegs genügen, Unterricht ist aber halt wesentlich mehr als das. Der menschliche Kontakt ist das, was aktuell mit am meisten fehlt. Und schon in einer Videokonferenz, bei der alle ihr Videobild übertragen, ist menschliches Miteinander nur eingeschränkt erlebbar. In einem Webinar sitzt hingegen jeder isoliert vor der Kiste und hat praktisch keinen menschlichen Kontakt. So bekommen die Schüler/innen zwar Wissen vermittelt, ihr Klassengemeinschaft erleben sie aber nicht.

      Zu Jitsi: Auch das ist ja kein Allheilmittel. Es muss sauber und sicher gehostet sein, was wohl gar nicht so einfach ist. Und auch wenn man vielleicht keine böse Absicht als Hoster hat: Fehlt die Sicherheitsexpertise, kann es bei Jitsi genauso Angriffe und Missbrauch geben, wie bei allen anderen Lösungen auch. Der Datenschutz mag dann zwar besser sein, die Datensicherheit und der Schutz der Schüler, den auch der LfDI moniert, ist durch Jitsi nicht automatisch besser.

  12. BBB wird seit einigen Wochen von Baden-Württembergischen Schulen verwendet und ist die offizielle KM-Lösung. Sie ist schon in Moodle integriert. Sie läuft stabil und die Server-Performance des ZSL wird gerade ständig ausgebaut. Eine entsprechende Mail an das ZSL wird möglicherweise zum Erfolg führen. Ich gehe auch davon aus, dass die Nutzung bei einer zukünftigen Konsolidierung vorgeschrieben wird…

    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/medienwerkstatt/dossiers/bbb/

    Ich kann nur eine Aufforderung teilen:

    „Helft uns: Wo gibt es positive Beispiele für offene Lernumgebungen?
    Wir haben uns bei netzpolitik.org für diese Woche vorgenommen, mehr Projekte vorzustellen, die zeigen, dass man sich nicht von Zoom, Microsoft Teams oder anderen geschlossenen Systemen abhängig machen muss, die zwar gerade funktionieren, aber bei denen man nicht mehr souverän ist.“

    https://netzpolitik.org/2020/helft-mit-schulen-brauchen-offene-infrastrukturen/

    1. Ich habe vorhin auch schon recherchiert und die Materialien zu BBB auf dem Lehrerfortbildungsserver gefunden. Im Mooe-Kurs zu BBB hab ich mich auch schon eingeschrieben. Was ich allerdings nicht gefunden habe: wie bekommt man das BBB in seinen Schulmoodle? Bei unserem Moodle ist es als Aktivität noch nicht vorhanden. Muss man es beantragen? Falls ja, ich habe keinen Antrag gefunden, können Sie mir vielleicht weiterhelfen? Anscheinend wird auch daran gearbeitet, über die Kreismedienzentrum Freiburg Jitsi anzubieten. Auch das wäre natürlich eine gute Möglichkeit.

      Zur Klarstellung: ich habe kein Bedürfnis, mich einer US Firma an den Hals zu werfen. Was mir wichtig ist, ist aber eine sachliche und differenzierte Debatte. Ich habe wirklich sehr viel zu Zoom gelesen, die Datenschutzerklärung, Blogposts von Experten und von Zoom. Ich habe selbst die Tracker analysiert, die auf den Zoom Seiten vorhanden sind und dabei festgestellt, dass die für unser Setting und für die Seiten, auf die unsere Schüler kommen, nicht zutreffen. Ich habe die Sache mit der Datenweitergabe an Facebook recherchiert und festgestellt, dass die nur in einem sehr geringen Umfang in einem sehr speziellen Fall vorhanden war und einen Tag nach Bekanntwerden entfernt wurde. Ich habe mir viele Gedanken über diesen „Fall Freiburg“ gemacht und überlegt, auf welchen Wegen jemand ungebeten Material in eine Video-Session bringen könnte und kam zu dem Schluss, dass bei uns alle Sicherheitsmechanismen, die das erschweren würden, aktiv sind — Und nach all dieser Abwägung, halte ich es nach wie vor für vertretbar, Zoom zu nutzen.

      Ich verstehe, dass man es auch anders sehen kann, aber ich möchte eben, dass stichhaltige Argumente geliefert werden, und dass nicht in der Zeitung oder beim LfDI Dinge stehen, die sachlich nicht begründbar oder veraltet sind.

      1. Bei meinen Recherchen zum Einsatz von Zoom in der Schule habe ich diesen Artikel gefunden:

        https://unterrichten.digital/2020/05/02/zoom-datenschutz-schule-unterricht/

        Er lässt eigentlich keine Fragen offen. Beachtenswert ist die Ergänzung des behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen im Kreis Olpe, NRW, Dirk Thiede am Ende des Artikels.

        Was BBB angeht, habe ich aus diversen Erfahrungsberichten und Tests mit dieser Lösung herausgelesen, dass die Performance nicht unbedingt die beste und nur mit radikalen Leistungsbeschränkungen erträglich ist (am besten keine Videostreams, nur Audio).

        1. Danke für diesen Tipp. Das schaue ich mir gerne an. Bezüglich der Performance von BBB: Diese hängt weitgehend davon ab, wie performant die Serverumgebung ist, auf der BBB läuft. Aktuell wird diese in Baden-Württemberg wohl zügig ausgebaut. Eigene Erfahrungen habe ich keine, vielleicht ja aber andere Diskussionsteilnehmer?

          Allerdings erreichen mich in den letzten Tagen zahlreiche Rückmeldungen von Kolleg/innen, die an ihrer Schule nun BBB ausprobieren wollten und in der Mehrzahl frustrierende Erlebnisse hatten: Überlastung der Server, Teilnehmer/innen kommen „nicht rein“ andere sind „drin“ und werden „rausgeschmissen“. Zuverlässiger Betrieb ist wohl aktuell auf den Landes-BBB von Baden-Württemberg noch nicht möglich.

  13. Hallo, ich habe gerade einen Beitrag bei Chip.de von gestern gefunden:

    „Ist das euer Ernst, Zoom? Videochat-Tool verbessert Sicherheit – für wenige Nutzer“

    Zoom hat wohl das New Yorker Verschlüsselungs-Startup Keybase gekauft, um nun eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu implementieren. Allerdings nur für Bezahl-Kunden.

    Wenn dem so ist, wäre das überaus bedauerlich für uns Schulen bzw. Lehrer. Denn die meisten dürften ja wohl „in der Grauzone“ mit Zoom auf privater Basis arbeiten.

    1. Danke für diesen Hinweis.

      Hier der entsprechende Auszug aus der Originalmeldung:

      Today, audio and video content flowing between Zoom clients (e.g., Zoom Rooms, laptop computers, and smartphones running the Zoom app) is encrypted at each sending client device. It is not decrypted until it reaches the recipients’ devices. With the recent Zoom 5.0 release, Zoom clients now support encrypting content using industry-standard AES-GCM with 256-bit keys. However, the encryption keys for each meeting are generated by Zoom’s servers. Additionally, some features that are widely used by Zoom clients, such as support for attendees to call into a phone bridge or use in-room meeting systems offered by other companies, will always require Zoom to keep some encryption keys in the cloud. However, for hosts who seek to prioritize privacy over compatibility, we will create a new solution.Quelle

      Das heißt: Bisher wird auch schon verschlüsselt, aber die Schlüssel werden vom Zoom-Server erzeugt und somit könnte Zoom theoretisch unterwegs Einsicht nehmen, weil sie die Schlüssel kennen. Ende-zu-Ende-bedeutet, dass die Schlüssel auf den Geräten der Nutzer erzeugt werden und daher niemand auch nur theoretisch Einsicht nehmen könnte.

      Zoom schreibt in seiner Datenschutzerklärung:

      Your meetings are yours. We do not monitor them or even store them after your meeting is done unless we are requested to record and store them by the meeting host. Quelle

      Dass das nicht allen kostenlosen Accounts auch zur Verfügung steht, dürfte u.a. eine Kostenfrage sein (das umzusetzen kostet Geld) und außerdem verringert sich durch diese Funktion die Benutzbarkeit deutlich, denn bestimmte Funktionen kann es in diesem Setting nicht mehr geben, bzw. bestimmte Nutzungsmöglichkeiten (z.B. via Browser) fallen weg. Das heißt, dass auch mehr Supportaufwand entsteht, wenn Nutzer ihren bisher gewohnten Weg der Nutzung nicht mehr gehen können.

      Wieder mal ist auch dieser Artikel sehr verkürzt und undifferenziert. Der Hinweis, bei Jitsi-Meet sei das besser, ist meines Erachtens für eine Computerzeitschrift geradezu peinlich oberflächlich, weil man ja immer wissen muss, WER den Jitsi-Server hostet – diese Person könnte mit den Daten ja alles Mögliche anfangen. Wenn ich dieses Dokument von Jitsi richtig verstehe, werden bei Jitsi die Daten auf dem Server (Video Bridge) entschlüsselt, bevor sie verschlüsselt an den Empfänger weiter geschickt werden. Insofern scheint mir das sogar weniger sicher als Zoom, wo beim Server lediglich die Schlüssel bekannt sind, die Daten aber – zumindest nach meiner Recherche – nicht aktiv entschlüsselt werden.

      1. Hallo Herr Kalt,

        ich habe das auch so gelesen, dass bestimmte Features bei einer Ende-zu Ende-Verschlüsselung wegfallen würden. Aber das, so denke ich, dürfte verschmerzbar sein, wenn man dafür einen massiven Kritikpunkt an Zoom ausmerzen könnte.

        Übrigens wird bei uns in RLP vom Pädagogischen Landesinstitut WEBEX favorisiert, welches auch schon landesweit auf deren Bildungsserver zur Verfügung gestellt wird. Schulen können einen Antrag stellen, um geschlossen daran teilnehmen zu können.

        Wussten Sie, dass der CEO von Zoom von Webex kommt? Als er Cisco ein noch benutzerfreundlicheres Videokonferenzsystem vorschlug, wurde seine Idee verworfen und er verlies Cisco, um Zoom zu gründen. Daher sind sich Webex und Zoom so ähnlich (fast wie zweieinige Zwillinge ;-) ).

    2. Das gilt aber für so ziemlich jedes Tool das es DSVGO Richtlinien nur in der Bezahlversion angeboten werden. Viele Tools sind nicht mal annähernd verschlüsselt und alles was bei den US Konzernen so passiert… Das so ein Unternehmen aber auch kosten hat sollte man auch verstehen…

  14. In unserer Schule nutzen wir citomeeting.de, da es aus Deutschland kommt und daher besonders für Schulen geeignet ist. Die Nutzung von Whiteboards, internen Chats sowie Gruppenräume mit Audio und Video ergänzen das Meetingprogramm genial.

  15. Danke für die informative Website und auch die kontrovers aber fair geführten Diskussionen hier im Kommentarteil.

    Für mich ist im Schulkontext neben der datenschutzrechtlichen Frage noch wichtig, wie benutzerfreundlich und zuverlässig eine Lösung ist. Vor allem bei browserbasierten Lösungen wie Jitsi ist das oft nicht gegeben und Kollegen und Schüler haben oft Probleme mit dem Audio/Video. In einer Schulumgebung habe ich es mit Nutzern zu tun, die meist keine oder wenig IT Kenntnisse haben und wenn bei 20 Schülern nur 2-3 technische Schwierigkeiten haben, funktioniert es nicht.

    Auch finde ich es problematisch, dass viele webbasierte Lösungen einen bestimmten Browser voraussetzen, z.B. Google Chrome (mit seinen eigenen datenschutzrechtlichen Problemen).

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Zoom auf allen unterstützten Plattformen sehr zuverlässig funktioniert, auch wenn andere Lösungen auf gleichem PC mit gleicher Internet-Verbindung nicht hinhauen.

    Als technisch ebenbürtige Alternative kenne ich nur WebEx oder Teams. Sind diese beiden Lösungen aus datenschutzrechtlicher Sicht für den Einsatz an Schulen besser geeignet als Zoom?

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